Miet- und Pachtrecht

Unsere Kanzlei berät Sie bzw. vertritt Ihre Interessen als Mieter oder Vermieter, sowohl außergerichtlich, wie auch vor Gericht.

 

Vor dem Abschluss und der Unterzeichnung entsprechender Verträge ist es immer ratsam, diese nach ihren Zielvorstellungen und dem von Ihnen gewünschten Regelungszweck juristisch exakt zu entwerfen, um von vorne herein Streitigkeiten infolge unklarer Formulierungen zu vermeiden. Hierdurch entstehen für beide Vertragsparteien keine späteren Folgekosten.  

 

Sollte es dennoch zu einem Rechtsstreit kommen, was immer dann passiert, wenn sich ein Vertragspartner nicht an getroffene Vereinbarungen hält oder seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, ist immer eine anwaltliche Vertretung ratsam. 

 Wir sind behilflich bei: 

 

  •  Erstellung und Überprüfung von Miet- und Pachtverträgen  
  • Überprüfung von Betriebskostenabrechnungen
  • Geltendmachung von Mietzinsforderungen  
  • Vornahme von Mieterhöhungen
  • Geltendmachung von Mängeln
  • Kündigungen 
  • Räumungen etc. 

Rechtsanwälte

Horst Jerges &  

Gerhard Kimmel

Schütt 7, 67433 Neustadt/Weinstraße  

 

Telefon: 0 63 21 - 3 58 46

Telefax: 0 63 21 - 8 63 56

 

Bürozeiten:

Mo.:           09:00 - 12:00
                   13:00 - 17:00
Di., Do.:     08:00 - 12:00
                   13:00 - 17:00

 


 

 

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