Familienrecht

Unter dem Begriff des Familienrechts denken die meisten zunächst an Scheidung. Das Familienrecht umfasst jedoch weitere Rechtsangelegenheiten, was bei einer Ehescheidung zunächst mit der Trennung der Ehepartner beginnt. Sind Kinder vorhanden, gilt es, deren Verbleib zu regeln, was an Unterhalt für die Kinder zu entrichten ist und welchen Umgang der Elternteil mit dem Kind/den Kindern haben kann, bei dem es/sie sich nicht befinden.  

 

Für gemeinsame Kinder sollten dabei die Belastungen, gerade im Hinblick auf die Trennung der Eltern, so gering wie möglich gehalten werden.

 

Wir sind stets bestrebt, diese notwendigen Regularien nach Möglichkeit außergerichtlich zu erledigen, wodurch den Beteiligten erhebliche Prozesskosten erspart bleiben können.  

  

Im Wesentlichen sind vom Familienrecht folgende Regelungen umfasst: 

 

  • Trennung  
  • Zu zahlender Trennungsunterhalt
  • Zu zahlender Kindesunterhalt
  • Ehescheidung
  • Zu zahlender nachehelicher Unterhalt
  • Zu zahlender Elternunterhalt  
  • Umgangsrecht
  • Sorgerecht
  • Versorgungsausgleich
  • Zugewinn und Vermögensauseinandersetzung
  • Hausratsaufteilung  

Rechtsanwälte

Horst Jerges &  

Gerhard Kimmel

Schütt 7, 67433 Neustadt/Weinstraße  

 

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